Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2022

Allgemeine Bedingungen für die Vermietung oder den Verleih von Partyequipment der Firma partyhaenger.com, Inhaber Andreas Dippl

  • 1 Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden ausschließlich auf sämtliche von partyhaenger.com erbrachten Leistungen (hier: Vermietung, Verleih) Anwendung.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende bzw. ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, denen partyhaenger.com nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsinhalt.

Diese AGB gelten auch dann, wenn partyhaenger.com in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Alle Vereinbarungen zwischen partyhaenger.com und dem Vertragspartner die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Soweit Miet- oder Leihverträge oder diesbezgl. Angebote von partyhaenger.com schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen vor.

  • 2 Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt mit vollständiger Bezahlung der Bestellung von partyhaenger.com zustande. Spezielle Angebote, auch solche, die im Namen von partyhaenger.com abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von partyhaenger.com schriftlich bestätigt wurde.

Sofern partyhaenger.com zur Bereitstellung der Mietgegenstände selbst Gegenstände von Dritten anmieten muss, erfolgt der Abschluss des Mietvertrages unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt auch für den Fall, dass partyhaenger.com Mietgegenstände beschädigt von einem Vorvertragspartner zurückerhält und eine fachgerechte Instandsetzung vor Mietbeginn nicht mehr erfolgen kann.

partyhaenger.com wird den Vertragspartner unverzüglich informieren, falls die Durchführung eines Mietvertrages aus den unter § 2 Ziffer 2 genannten Gründen nicht möglich ist. Etwaige Mietzahlungen werden dann zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners gegen partyhaenger.com wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Für den Fall der unentgeltlichen Leihe kommt das Vertragsverhältnis durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zustande, sofern keine Auftragsbestätigung übermittelt wurde.

Sollte die Auftragsbestätigung von partyhaenger.com Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist partyhaenger.com zur Anfechtung berechtigt, wobei diese den Irrtum beweisen muss.

  • 3 Mietgegenstand und Zweck

Der Miet-/Leihgegenstand bestimmt sich nach der seitens partyhaenger.com übermittelten Buchungsbestätigung. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertragsgegenstandes sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch partyhaenger.com verbindlich.

partyhaenger.com kann die vereinbarten Geräte oder Teile ändern und durch andere ebenso geeignete ersetzen, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird. Dies gilt insbesondere, wenn gebuchtes Inventar nicht rechtzeitig geliefert aber durch andere vergleichbare Gegenstände / Geräte ersetzt werden können.

Der Miet-/Leihgegenstand darf ausschließlich zu seinem vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine davon abweichende Nutzung ist dem Vertragspartner nicht gestattet. Eine eigenständige Veränderung des Mietgegenstandes ist dem Vertragspartner nicht gestattet.

  • 4 Übergabe und Zustand

Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt am Sitz von partyhaenger.com.

Für den Vertragspartner besteht die Möglichkeit, die Gegenstände durch gesonderten Auftrag von partyhaenger.com an einen vom Vertragspartner zu benennenden Ort liefern zu lassen.

Im Rahmen der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Sofern keine besonderen Angaben im Übergabeprotokoll erfasst werden, gilt der Miet-/Leihgegenstand als mangelfrei. Gleichzeitig wird der Vertragspartner bei der Übergabe über die Bedienung, Handhabung sowie über die Sicherheitsbestimmungen unterrichtet.

  • 5 Mietbeginn, Mietdauer

Beginn und Dauer des Mietverhältnisses ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, die nach Auftragseingang automatisch vom Bestellsystem an die angegebene e-Mailadresse gesendet wird.

  • 6 Miete

Die Höhe der vereinbarten Miete ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

Die Miete wird mit Übersendung der Rechnung sofort fällig, sofern sich aus der Rechnung nicht andere Zahlungsfristen ergeben (Vorkasse bei Online-Bestellung).

Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist partyhaenger.com berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Im Falle der Nichtzahlung der Miete steht partyhaenger.com ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Mietgegenstände zu.

  • 7 Pflichten des Vertragspartners

Etwa erforderliche Zustimmungen, Genehmigungen, Konzessionen, GEMA Anmeldungen, Urheber- oder Leistungsschutzrechte zum Betrieb oder der Nutzung des Mietgegenstandes sind ausschließlich Angelegenheit des Vertragspartners/Entleihers. Der Vertragspartner hat diese auf eigene Kosten einzuholen. partyhaenger.com sagt die Mitwirkung zu, soweit es ihrer für die Einholung von Zustimmungen oder Genehmigungen bedarf. Die Nichterteilung etwaiger Genehmigungen berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses, sofern die Nichterteilung nicht auf einem Mangel des Mietgegenstandes beruht.

partyhaenger.com weist darauf hin, dass entsprechende Lärmschutzvorschriften einzuhalten sind. partyhaenger.com bietet grundsätzlich entgeltliche Lärmschutzvorrichtungen an. Nimmt der Vertragspartner diese nicht an, so stellt er partyhaenger.com von allen Ansprüchen Dritter frei, die partyhaenger.com aufgrund von Lärmschutzverstößen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Vertragspartner die Vorgaben der auftretenden Künstler befolgt und diese aber nicht den regulären Vorschriften entsprechen.

partyhaenger.com ist, außer bei Inanspruchnahme des Vertragspartners der angebotenen Lärmschutzvorrichtungen durch partyhaenger.com nicht verantwortlich, wenn aufgrund polizeilicher oder behördlicher Anordnung die Veranstaltung abgebrochen werden muss. Ein solcher Abbruch berechtigt die Vertragspartnerin nicht zur Kündigung des Mietvertrages.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Gegenstände jederzeit ausreichend zu bewachen. Im Falle des Diebstahls oder des völligen Untergangs der Miet-/Leihsache hat der Vertragspartner den Wiederbeschaffungswert nebst Beschaffungskosten zu ersetzen.

Die Gegenstände sowie der Anhänger sind durch partyhaenger.com haftpflichtversichert. Der Vertragspartner verpflichtet sich Schäden am Miet-/Leihgegenstand unverzüglich partyhaenger.com mitzuteilen. Sollte aufgrund einer verspäteten Mitteilung die Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein, ist der Schaden am Mietgegenstand durch den Vertragspartner zu ersetzen.

  • 8 Instandhaltung, Mängel

Der Vertragspartner ist bei einer Vertragsdauer von mehr als 24 Stunden verpflichtet, übliche Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen an den Gegenständen vorzunehmen. Die grundsätzlichen konstruktiven Bauteile des Miet-/Leihgegenstandes sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Miet-/Leihgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Etwaige Mängel oder fehlende Geräte sind partyhaenger.com unverzüglich anzuzeigen.

Hat der Vertragspartner einen Mangel nicht erkannt oder tritt dieser erst später auf, ist der Vertragspartner verpflichtet diesen Mangel partyhaenger.com unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Vertragspartner dieser Anzeigepflicht nicht nach, ist er nicht berechtigt Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, den Vertrag zu kündigen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Bereicherungsansprüche zu verlangen.

Bei einer Anmietung einer Vielzahl von Geräten und Gegenständen ist der Vertragspartner zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstande nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgeräte in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.

Ist ein Bedienungsfehler für einen auftretenden Mangel ursächlich oder mitursächlich besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

Die Aufrechnung und Zurückbehaltung des Vertragspartners gegenüber Forderungen auf Miete ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Rechte des Vertragspartners sind nur mit schriftlicher Zustimmung von partyhaenger.com abtretbar.

  • 9 Haftung

Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund gegen partyhaenger.com sind ausgeschlossen, es sei denn, partyhaenger.com oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.

Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Miet-/Leihgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie durch partyhaenger.com übernommen wurde, bleibt unberührt.

Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen partyhaenger.com geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfrist ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

partyhaenger.com haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror- oder Naturereignisse oder durch sonstige, nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten. Hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.

Wird ein Dritter bei der Benutzung des Miet-/Leihgegenstands durch Verstoß gegen die Lärmschutzvorschriften verletzt oder sonst geschädigt, stellt der Besteller partyhaenger.com bei einer Inanspruchnahme durch den Dritten frei, sofern nicht partyhaenger.com mit der Einhaltung der Lärmschutzvorschriften beauftragt war. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Besteller die Vorgaben der auftretenden Künstler befolgt und diese aber nicht den gängigen Vorschriften entsprechen.

  • 10 Kündigung

Erklärt der Vertragspartner aus Gründen die partyhaenger.com nicht zu vertreten hat, nicht am Vertrag festhalten zu wollen (Bsp. Stornierung) oder erklärt partyhaenger.com die Kündigung/Rücktritt des Vertrages aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so schuldet der Vertragspartner die Miete in folgender Höhe:

– 50 % der vereinbarten Miete bis 14 Tage vor Mietbeginn
– 80 % der vereinbarten Miete bis 7 Tage vor Mietbeginn
– 90 % der vereinbarten Miete bis 4 Tage vor Mietbeginn
– 100 % der vereinbarten Miete bei späterer Beendigung

partyhaenger.com kann das Miet-/Leihverhältnis fristlos kündigen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Kunden wesentlich verschlechtert hat, z.B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird. partyhaenger.com ist darüber hinaus bei einer zweckfremden Nutzung des Miet-/Leihgegenstandes zur fristlosen Kündigung des Miet-/Leihvertrages berechtigt.

  • 11 Rückgabe, Nutzungsentschädigung

Ist die Abholung des Miet-/ Leihgegenstandes durch partyhaenger.com nicht gesondert vereinbart, hat der Vertragspartner den Miet-/Leihgegenstand zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vollständig und gereinigt zurückzugeben.

Setzt der Vertragspartner nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit den Gebrauch fort, führt dies nicht zur stillschweigenden Verlängerung des Miet-/Leihverhältnisses. Im Falle der verspäteten Rückgabe schuldet der Vertragspartner die Kosten für den jeweiligen Gegenstand entsprechend der gültigen Preisliste der partyhaenger.com.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes aufgrund des Verzuges bleibt davon unberührt.

Für den Fall, dass die Rückgabe der Miet-/Leihgegenstände in ungereinigtem Zustand erfolgt, hat der Vertragspartner die vollen Kosten der Reinigung zu tragen.

Sollte partyhaenger.com nach der Rückgabe und vor der Weitervermietung Mängel am Miet-/Leihgegenstand feststellen, behält sich partyhaenger.com die Geltendmachung von Ansprüchen vor.

  • 12 Schlussbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und partyhaenger.com gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat.

Soweit rechtlich zulässig, ist Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung. partyhaenger.com ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichts- stand des Vertragspartners zu klagen. Erfüllungsort ist der Sitz von partyhaenger.com.

  • 13 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.